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   BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02   

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https://dejure.org/2003,8152
BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02 (https://dejure.org/2003,8152)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2003 - IV R 24/02 (https://dejure.org/2003,8152)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - IV R 24/02 (https://dejure.org/2003,8152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 7c; ; EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 52 Abs. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2 § 52 Abs. 15
    LuF; Nutzungswertbesteuerung; Entnahme

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Entnahme einer Wohnung im Erdgeschoss und der als Nebenräume genutzten, noch nicht ausgebauten Räume im Untergeschoss durch alleinstehenden Landwirt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung für eine Wohnung ; Bilanzierender Land- und Forstwirt ; Bereits abgelaufener Veranlagungszeitraum ; Steuerfreie Entnahme; Alleinnutzung des für vergleichbare Betriebe üblichen Hauses ; Nicht zu Wohnzwecken ausgebaute Zubehörräume

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 15, EStG § 13
    Entnahme; Landwirtschaft; Selbstnutzung; Wohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.02.2002 - IV R 20/00

    Landwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag - Nutzungsberechtigter -

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02
    a) Durch Urteil vom 28. Februar 2002 IV R 20/00 (BFHE 198, 446, BFH/NV 2002, 856) hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass eine Wohnung selbst dann steuerfrei entnommen werden kann, wenn sie erst nach dem 31. Dezember 1986 durch die Zusammenlegung mit einer anderen, am Stichtag bereits bestehenden Wohnung wesentlich vergrößert und umgestaltet worden ist.

    Die bei Betrieben gleicher Art übliche Größe der Wohnung begrenzt somit die denkbare Steuerfreiheit (vgl. Senatsurteil in BFHE 198, 446, BFH/NV 2002, 856).

  • BFH, 26.09.2001 - IV R 22/00

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung bei Landwirten

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02
    Zu Recht ist die Vorinstanz davon ausgegangen, dass ein Land- und Forstwirt gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. die Nutzungswertbesteuerung noch nachträglich für einen bereits abgelaufenen Veranlagungszeitraum abwählen kann (Senatsurteil vom 26. September 2001 IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 2/99

    Steuerfreie Veräußerung einer selbstgenutzten Wohnung im Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02
    b) Die Vorinstanz hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (Senatsurteile vom 16. Oktober 1997 IV R 6/97, BFH/NV 1998, 827, und vom 6. August 1998 IV R 6/98, BFH/NV 1999, 175, sowie BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275) zwar zu Recht angenommen, grundsätzlich sei nur eine einzige, und zwar die vom Steuerpflichtigen genutzte Wohnung begünstigt.
  • BFH, 09.09.1997 - IX R 52/94

    Wohnflächenberechnung für Kostenmiete

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02
    Für die Berechnung des Nutzungswertes bleiben diese --nicht zu Wohnzwecken ausgebauten-- Zubehörräume indes außer Ansatz (BFH-Urteile vom 14. September 1994 II R 9/91, BFH/NV 1995, 543, und vom 9. September 1997 IX R 52/94, BFHE 184, 346, BStBl II 1997, 818).
  • BFH, 06.08.1998 - IV R 6/98

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02
    b) Die Vorinstanz hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (Senatsurteile vom 16. Oktober 1997 IV R 6/97, BFH/NV 1998, 827, und vom 6. August 1998 IV R 6/98, BFH/NV 1999, 175, sowie BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275) zwar zu Recht angenommen, grundsätzlich sei nur eine einzige, und zwar die vom Steuerpflichtigen genutzte Wohnung begünstigt.
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94

    Keine Einbeziehung wesentlicher Erweiterungen einer selbstgenutzten Wohnung in

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02
    Voraussetzung ist allerdings, dass diese Wohnung die für den Ansatz des Nutzungswerts bei Betrieben gleicher Art übliche Größe nicht überschreitet (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F.), die Nutzfläche um nicht mehr als 50 v.H. vergrößert wird und das Gesamtgebilde nicht durch die neuen Teile geprägt wird (vgl. zum Fall der Erweiterung auf das Doppelte das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 65/93

    Bei Wechsel selbstgenutzter Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus entfällt

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02
    Allerdings kann die ursprünglich innegehabte Wohnung nicht gegen eine andere, und zwar auch nicht im selben Haus, ausgetauscht werden (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535, und vom 3. Februar 1998 IX R 44/96, BFH/NV 1998, 847).
  • BFH, 27.06.1996 - IV R 82/95

    Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02
    Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass eine Wohnung i.S. von § 52 Abs. 15 EStG a.F. nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats einerseits sämtliche zur Führung eines selbständigen Haushalts erforderlichen Räume, also eine Küche oder Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und eine Toilette aufweisen, aber andererseits nicht wie im Bewertungsrecht das Erfordernis der Abgeschlossenheit erfüllen muss (Senatsurteil vom 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101).
  • BFH, 26.10.1982 - VIII R 74/81

    Gemischt genutztes Grundstück - Schwimmhalle - Nutzungswert einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02
    Zu einer solchen Wohneinheit gehören ferner die vom einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang erfassten Keller- und Abstellräume außerhalb der eigentlichen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1982 VIII R 74/81, BFHE 138, 23, BStBl II 1983, 364, und vom 25. November 1983 III R 73/80, BFHE 140, 295, BStBl II 1984, 292; Leingärtner/Kanzler, a.a.O., Kap. 17 Rz. 91).
  • BFH, 16.10.1997 - IV R 6/97

    Wohnungsüberlassung im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02
    b) Die Vorinstanz hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (Senatsurteile vom 16. Oktober 1997 IV R 6/97, BFH/NV 1998, 827, und vom 6. August 1998 IV R 6/98, BFH/NV 1999, 175, sowie BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99, BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275) zwar zu Recht angenommen, grundsätzlich sei nur eine einzige, und zwar die vom Steuerpflichtigen genutzte Wohnung begünstigt.
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 44/96

    Anwendung der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2

  • BFH, 25.11.1983 - III R 73/80

    Wohngebäude - Landwirtschaftliches Vermögen - Forstwirtschaftliches Vermögen

  • BFH, 14.09.1994 - II R 9/91
  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

    Die Abwahl kann noch nachträglich für ein bereits abgelaufenes, nicht bestandskräftig veranlagtes Kalenderjahr erklärt werden (BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 IV R 24/02, BFH/NV 2003, 1552; vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 647/06

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, Abzug dauernder Lasten, Freibetrag zur

    Ein Landwirt, dessen Wohnung noch der Nutzungswertbesteuerung unterlag, kann zwar diese Besteuerung noch nachträglich für ein bereits abgelaufenes veranlagtes Kalenderjahr abwählen; jedoch setzt dies voraus, dass das veranlagte Kalenderjahr noch nicht bestandskräftig ist (BFH-Urt. v. 5. Juni 2003 IV R 24/02, BFH/NV 2003, 1552; Urt. v. 20. April 2005 X R 53/04, BStBl. II 2005, 698 m.w.Nachw.).

    Dabei ist eine Wohnung im Sinne von § 52 Abs. 15 EStG a.F. nach der Rechtsprechung des BFH nur die Zusammenfassung sämtlicher zur Führung eines selbständigen Haushalts erforderlichen Räume, also eine Küche oder Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und eine Toilette (BFH-Urt. v. 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101 m.w.Nachw.; Urt. v. 5. Juni 2003 IV R 24/02, BFH/NV 2003, 1552).

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02

    Wohnungsentnahme und Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

    Diesen Maßstab hat der Senat auch seiner Entscheidung vom 5. Juni 2003 IV R 24/02 (BFH/NV 2003, 1552) in einem Fall zugrunde gelegt, in dem der Steuerpflichtige die der Nutzungswertbesteuerung unterliegende Wohnung nach dem Stichtag des 31. Dezember 1986, aber vor der (rückwirkenden) Abwahl der Nutzungswertbesteuerung wesentlich erweitert hatte.
  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2015 - 3 K 165/11

    Umfang der fingiert entnommenen Flächen nach Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

    Darüber hinaus gehören zu einer solchen Wohneinheit sämtliche vom einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang erfassten Keller- und Abstellräume, und zwar auch dann, wenn sie außerhalb der eigentlichen Wohnung liegen (BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 IV R 24/02, BFH/NV 2003, 1552 m. w. N.; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Juli 2008, 11 K 647/06 - juris).
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